Mitglieder in der Genossenschaft

Natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts können Mitglied in der Fürstenwalder Wohnungsbaugenossenschaft werden.

Zum Erwerb einer Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingte Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Zulassung beschließt der Vorstand. Dem Bewerber ist vor Abgabe seiner Beitrittserklärung die Satzung in der jeweils geltenden Fassung zur Verfügung zu stellen. Die aktuelle Satzung können Sie auch im Downloadbereich herunterladen.