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Die Meinungen zur Tierhaltung in den Mietwohnungen gehen weit auseinander, weil Gefühle zum Für und Wider bei Tierhaltern, Vermietern und Mietern eine nahezu übergroße Rolle spielen.

Im Grunde geht es dem Vermieter um die Erhaltung des Hausfriedens, d.h. der Erhaltung des Wohlbefindens der Mitmieter und der Vermeidung von Personen- und Sachschäden sowie Umweltverschmutzung und dies sieht auch unsere Hausordnung vor.

Es wird sicherlich kein Problem auftreten, wenn Kleintiere wie z.B. Hamster, Wellensittiche oder Zierfische gehalten werden, die für Mitmieter und Vermieter nicht oder kaum in Erscheinung treten.

Ganz anders sieht es aber bei der Haltung von Hunden ab einer bestimmten Größe und Rasse aus. Immer wieder gibt es aus dieser Richtung berechtigte Beschwerden und Hinweise von Mitgliedern, die sich so oder so von Hunden anderer Mieter belästigt fühlen. Aus Presse und Rundfunk sind die lebensgefährlichen Attacken von unsachgemäß geführten und gehaltenen Hunden hinlänglich bekannt.

Als Genossenschaft haben wir die Pflicht, für das Wohl und die Unverletzbarkeit unserer Mieter einzustehen und Personen-, Sachschäden sowie eine Verschmutzung unseres Wohnumfeldes zu vermeiden.

Das bedeutet für den Tierhalter insbesondere:

  • die Haltung muss artgerecht und in Übereinstimmung mit der Tierschutzverordnung erfolgen
  • es dürfen keine Belästigung/Bedrohung für andere Mitglieder/Bewohner/Gäste auftreten
  • im Treppenhaus besteht Leinen- und Maulkorbzwang für Hunde
  • das Betreten der Spielplätze und der Sandkästen ist generell nicht gestattet
  • Hundekot ist durch den Halter zu beseitigen
  • Für Schäden, die durch die Tierhaltung verursacht werden, haftet der Tierhalter im vollen Umfang.
  • Die Hundehaltung in unserem Wohnungsbestand richtet sich grundsätzlich nach der Hundehalteverordnung des Landes Brandenburg.